Maßgeschneiderter Mietvertrag vs. Vorlagen

Grundsätzlich ist jedem Vermieter anzuraten, sich einmal einen auf seine Immobilie und Vorgaben abgestimmten Vertrag von einem Anwalt erstellen zu lassen. Viele Vermieter greifen aber gerne auf bestehende Mietverträge von Bekannten zurück oder nehmen eine gefundene Vorlage aus dem Internet. Dabei wird leider oft nicht berücksichtigt, dass die Immobilie vielleicht eine andere Rechtsgrundlage hat, also evtl. komplett dem MRG unterliegt, der Vertrag aber für freie Vermietung ausgerichtet ist. Wenn Sie z.B. eine Wohnung im Vollanwendungsbereich des MRG befristet vermieten und den 25%igen Befristungsabschlag im Mietvertrag nicht berücksichtigt haben, könnte Ihnen das Probleme verursachen. Der auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt MMag. Dr. Eberhardt weist in dem Zusammenhang auf ein paar „Klassiker“ hin.

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