Immobillien-Ertragsteuer

Immer ein heißes Thema ist die Immobilien-Ertragsteuer (Immo-Est). Seit April 2012 gilt sie und hat die frühere sogenannte Spekulations-Steuer (SpeSt) abgelöst. Bei dieser Regelung konnten Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden. Das ist seit 2012 nicht mehr möglich. Seither fallen bei Transaktionen 30% Steuer auf den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis an, oder, wenn es sich um sogenanntes Altvermögen handelt 4,2% auf den Veräußerungserlös. Zum Glück gibt es aber Ausnahmen von dieser Regelung, wie die Hauptwohnsitzbefreiung.

Ein absoluter Experte für das Thema Immobilien und Steuern ist der Steuerberater Mag. Karl Portele. Durch sein Fachwissen ist er beliebter Vortragender und Autor von Steuerratgebern.

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