Kreditvergaben mit geänderten Spielregeln

Seit 1. August ist es also soweit, die Eigenkapitalquote von 20% ist keine Empfehlung mehr, sondern Voraussetzung für die Kreditvergabe. Die Österreichische Nationalbank hatte in den vergangenen Monaten eine Überbewertung der Immobilien gesehen und einen weiteren Anstieg der Kredit-Preis-Spirale befürchtet. Daher wurden konkrete Vorgaben ausgearbeitet, die Banken bei der Vergabe von Wohnbaukrediten in die Pflicht nehmen.

Da die Kreditzinsen in den letzten Monaten ohnehin gestiegen sind und die EZB im Juli die Leitzinsen gleich um 0,50% erhöht hat, werden sich zukünftig viele den Kredit für ein Eigenheim nicht leisten können, ein Teil der Befürchtungen erledigt sich von selbst. Jedenfalls sollen die Vorgaben vorerst auf drei Jahre befristet sein Was sind genau die Vorgaben, die nun erfüllt werden müssen?

  • Eine verpflichtende Eigenmittelquote von mindestens 20%
  • Eine Kreditlaufzeit von maximal 35 Jahren
  • Die monatliche Kreditbelastung darf nicht mehr als 40% des monatlichen Einkommens ausmachen.

In geringen Quoten können Banken Ausnahmen machen. Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von
EUR 50.000,- sind von den neuen Regelungen ausgenommen.