Entfall von Gebühren beschlossen

Zur Belebung der Bauwirtschaft und um den Kauf von Eigentum erschwinglicher zu machen, wurden im Nationalrat temporäre Gebührenbefreiungen beschlossen. Bis zum 1. Juli 2026 gilt, wenn die Immobilie zur Eigennutzung erworben wird, entfallen die Eintragungsgebühr und die Pfandrechtsgebühr:

  • Eintragungen in das Grundbuch für den entgeltlichen Eigentumserwerb an Wohnimmobilien und  
  • Eintragungen von Pfandrechten für Kredite, die zum Erwerb oder zur Sanierung solcher Wohnimmobilien dienen

Die Gebührenbefreiung gilt für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 geschlossen werden. Voraussetzung ist, der Antrag trifft nach dem 30.Juni 2024, aber vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein.

Die Gebührenbefreiung fällt allerdings nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt.